Die BVV hat wichtige Aufgaben – sie wählt den Bürgermeister und die Stadträte, bestimmt die Grundlagen der Verwaltungspolitik, regt Maßnahmen an und kontrolliert das Verwaltungshandeln – die Einzelheiten finden Sie hier.
Folgen Sie den Links auf dieser Seite, um mehr über die Fraktionen, die Ausschüsse, die Bezirksverordneten, die Wahlergebnisse und Sitzverteilung sowie über die Sitzordnung (wer sitzt wo?) zu erfahren. Vielleicht interessieren Sie auch die gesetzlichen Regelungen und unserer Geschäftsordnung, die Sie unten auf dieser Seite finden.
Besuchen Sie uns!
Die Sitzungen der BVV und ihrer Ausschüsse sind in der Regel öffentlich und beginnen jeweils um 17 Uhr. Die BVV tagt in ihrem Saal (Zi. 337) im dritten Stockwerk des Reinickendorfer Rathauses (Altbau), Eichborndamm 215 (Eingang über Antonyplatz 1). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Termine entnehmen Sie bitte den Übersichten der BVV und der Ausschüsse sowie dem aktuellen Sitzungskalender.
Schreiben Sie uns oder kommen Sie in unsere Sprechstunden!
Briefanschrift für alle: Rathaus Reinickendorf, BVV-Büro, Eichborndamm 215, 13437 Berlin, E-Mail. Schreiben Sie auch an diese Adresse, wenn Sie es uns überlassen wollen, den richtigen Adressaten für Ihr Anliegen zu finden. Die Anschriften und Sprechzeiten der Fraktionen finden Sie hier. In Kürze finden Sie hier auch die Kontaktdaten der fachpolitischen Sprecher der Fraktionen in den Ausschüssen sowie der Ausschussvorsitzenden.
Des Weiteren können Sie sich an das Büro der BVV wenden.
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Aufgaben der Jugendhilfe im Bezirk, er erörtert aktuelle Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien, er macht Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, Herrn Alexander Ewers, erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse der BVV: bvv@reinickendorf.berlin.de
Reden Sie mit: Einwohnerfrage und Rederecht in den Ausschüssen
Zu Beginn jeder Sitzung der BVV sind sechzig Minuten für Einwohnerfragen reserviert, die sich an das Bezirksamt oder die Fraktionen wenden. Damit sie fundiert beantwortet werden können, ist es erforderlich, sie vorher einzureichen. Bitte verwenden Sie dafür dieses Formular. Weitere wichtige Hinweise finden Sie hier. An allen öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse können Bürgerinnen und Bürger teilnehmen und ihnen kann vom Vorsitzenden das Wort erteilt werden. Näheres regelt § 19 der Geschäftsordnung
Möchten Sie eine Beschwerde vorbringen?
Sie sind mit einer Entscheidung der Bezirksverwaltung nicht einverstanden? Vielleicht können wir helfen. Zuständig ist der “Ausschuss für Eingaben und Beschwerden”. Nähere Informationen erhalten Sie hier
Einwohnerversammlung
Zur Erörterung von wichtigen Bezirksangelegenheiten können Bezirksverordnetenversammlung oder Bezirksamt eine Einwohnerversammlung einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn ein Drittel der Bezirksverordneten den entsprechenden Wunsch einer Bürgerin oder eines Bürgers unterstützt (Bezirksverwaltungsgesetz § 42). Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
Dies sind Ihre stärksten Möglichkeiten zur Beeinflussung der Bezirkspolitik: Wenn 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks einen “Einwohnerantrag” unterschreiben, muss die BVV unverzüglich darüber entscheiden (Bezirksverwaltungsgesetz § 44). Nach einem erfolgreichen “Bürgerbegehren” (3 % der Wahlberechtigten müssen es unterstützen), kann durch “Bürgerentscheid” das Bezirksamt zur Ausführung des Begehrens verpflichtet werden (Bezirksverwaltungsgesetz §§ 45, 45). Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Beiräte
Beiräte, Gremien, Kommissionen, Beauftragte sind zwar nicht Organe der BVV, aber auch sie sind wichtige Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger:
- Bezirksschulbeirat
- Bezirkselternausschuss
- Seniorenvertretung
- Behindertenbeauftragte
- Integrationsbeauftragter
- Gleichstellungsbeauftragte
- Spielplatzkommission
- Beirat für Frauen und Mädchen
- Beirat für Menschen mit Behinderung
- Beirat im JobCenter Berlin-Reinickendorf
- Schiedsmänner und Schiedsfrauen
- Patientenfürsprecher im Bezirk Reinickendorf
Geschäftsordnung und rechtliche Grundlagen
- Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf
- Rechtliche Hinweise für die Tätigkeit von Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt
- Hinweise des Rechnungshofes zur Bewirtschaftung der Fraktionszuschüsse
- Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung
- Bezirksamtsmitgliedergesetz
- Verfassung von Berlin
- Bezirksverwaltungsgesetz